Detektive in München
Haben Sie sich schon oft gefragt wie aufregend und interessant ein Job als Detektiv ist, aber wissen nicht genau, was ein Detektiv eigentlich macht? Haben Sie den Verdacht, dass Sie Ihr Partner betrügt, und benötigen für eine Scheidung notwendige Beweise? Sie vermuten, dass Ihr Kind Drogen nimmt? Sie haben Angst, dass Ihr Arbeitnehmer noch eine Nebenbeschäftigung hat, während er krankgeschrieben ist? Ihr Schuldner ist unauffindbar? An wen können Sie sich da wenden? An einen Detektiv in München, denn das sind die klassischen Betätigungsfelder eines Detektiven. Nicht dazugehören, wie in vielen Serien falsch dargestellt, Ermittlungen in Kapitalverbrechen. Dies liegt schon alleine daran, dass ein Detektiv nicht die Rechte eines Polizeibeamten hat, sondern lediglich die Rechte, die jeder Bürger auch hat. Ein weiterer Aspekt von Kapitalverbrechen ist natürlich, dass die Landeskriminalämter andere Möglichkeiten haben als ein Detektivbüro, welches normalerweise kein kriminaltechnisches Labor besitzt.
Der Beruf Privatdetektiv ist dennoch interessant und vielseitig. Man unterscheidet zwischen einem Kaufhausdetektiv und einem “normalen” Detektiv. Der Unterschied liegt darin, dass der Kaufhausdetektiv eine Erlaubnis nach §34a der Gewerbeordnung benötigt. Der Kaufhausdetektiv sitzt in der Regel den ganzen Tag vor der Videoüberwachung oder geht persönlich durch die entsprechenden Kaufhäuser um Ladendiebe auf frischer Tat zu ertappen.
Der allgemeine Detektiv hat ein viel weiter gestreutes Aufgabenfeld, beispielsweise die o. g. Tätigkeiten. Dabei kann er sich auch technischer Hilfsmittel bedienen. Er muss freundlich und bestimmend sein können und viel Ausdauer besitzen. Da im Voraus selten bekannt ist, was die zu observierende Person macht, muss er auch schnell handeln können. So könnte es passieren, dass die Zielperson (so nennt man die zu observierende Person) einen Trip von München nach Berlin macht und man der Zielperson folgen muss. Da kann es schon sein, dass man mal länger nicht aufs WC kommt. Gefahrensituationen können sich aus Ermittlungen auch ergeben. So kann der “Blaumacher” schwer im Drogengeschäft tätig sein und ihm fällt auf, dass er observiert wird. Dann muss der Detektiv schnell und effizient handeln können, denn eine Schusswaffe darf der Detektiv in der Regel nicht mit sich führen, es sei denn, es ist gestattet. Denn zum Führen von Waffen benötigt auch der Detektiv einen Waffenschein und der wird nicht einfach erteilt werden. Es ist ein sehr vielseitiger und interessanter Beruf. Leider gibt es auch hier einige schwarze Schafe auf dem Markt. Eine Berufsausbildung gibt es nicht, lediglich die Ausbildung der ZAD, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine seriöse Detektei erkennt man an den Fortbildungen oder Referenzkunden. Bietet diese Detektei auch Kaufhausüberwachung an, dann kann sicherlich die §34a Prüfung vorgezeigt werden.